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Förderung

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Voraussetzungen

Nach dem Stiftungszweck werden Stipendien an Studierende der Schiffsbetriebstechnik sowie der Nautik an deutschen Hochschulen sowie an Schüler deutscher Seefahrtsschulen vergeben.
Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist ein schriftlicher, jedoch sonst formloser Antrag. Der Antragsteller soll seine persönlichen Verhältnisse darlegen; hieraus sollte sich der Bedarf einer zusätzlichen Finanzierung der Ausbildung ableiten lassen. Vorzulegen sind zudem: 

  • die Immatrikulations- oder Schulbescheinigung,
  • eine Angabe zum voraussichtlichen Abschlussdatum der Ausbildung,
  • eine Kopie des Vor-/Zwischenprüfungszeugnisses beziehungsweise bislang erworbener Leistungsnachweise,
  • eine Kopie des BAföG-Bescheides oder die Angabe, weshalb bislang kein Antrag auf BAföG gestellt wurde,
  • eine Aufstellung monatlicher Ausgaben und Einnahmen des Antragstellers.

Der Antrag wird sodann geprüft. Soweit die Prüfung die Förderfähigkeit des Stipendiaten ergibt, wird ein entsprechender Darlehensvertrag mit Rückzahlbedingungen geschlossen. Zur Sicherung des Darlehens hat der Darlehensnehmer einen Bürgen zu stellen.
In der Regel wird die Rückzahlung so vereinbart, dass diese sechs Monate nach Abschluss des Studiums beziehungsweise der Schulausbildung in monatlichen Raten von mindestens 100,00 EUR beginnt. Selbstverständlich kann die Darlehenssumme vorläufig abgelöst werden.

Förderpartner

Derzeit können Studierende sowie Schüler folgender Institutionen gefördert werden: 

 

Hochschule Flensburg

Logo Hochschule Flensburg

Seefahrtschule Flensburg

Logo Seefahrtschule Flensburg

Hochschule Emden

Logo der Hochschule Emden

Hochschule Wismar

Logo Hochschule Wismar

Staatl. Seefahrtschule Cuxhaven

Jade Hochschule Wilhelmshaven Oldenburg

Hochschule Bremen

Hochschule Bremerhaven